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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Jarltech Europe GmbH
Stand: 01.01.2022

1. Geltung

Für den Verkauf unserer Produkte gelten ausschließlich die nachstehenden Geschäftsbedingungen, auch wenn wir abweichenden Einkaufsbedingungen des Bestellers nicht im Einzelfall widersprochen haben. Mit der Annahme unserer Produkte gelten diese Geschäftsbedingungen als durch den Besteller – selbst im Falle seines vorangegangenen Widerspruchs – vorbehaltlos angenommen. Abweichungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Zustimmung. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller.

2. Angebot und Abschluss

Unsere Angebote erfolgen freibleibend. Wir behalten uns vor, unsere Preise angemessen zu erhöhen, wenn nach Vertragsschluss Kostenerhöhungen eintreten. Diese werden wir dem Besteller auf Verlangen nachweisen. Von Mitarbeitern mündlich gemachte Preis- und Lieferauskünfte sind immer unverbindlich.

3. Versand und Gefahrübergang

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung ab Lager Usingen vereinbart. Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Bestellers.

4. Liefertermine

Wird eine vereinbarte Lieferzeit nicht eingehalten und hat der Besteller eine angemessene Nachfrist gesetzt, so kann er bei deren fruchtlosem Ablauf vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche stehen dem Besteller nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht und sind auf 50% des eingetretenen Schadens begrenzt. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus.

5. Zahlung, Aufrechnung und Zurückbehaltung

Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen. Sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Bei Zahlungsverzug sind vom Besteller Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. über dem Basiszinssatz, den die Deutsche Bundesbank im Bundesanzeiger bekannt gibt, zu zahlen. Können wir einen höheren Verzugsschaden nachweisen, so sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. Sofern uns nach Auftragsbestätigung Umstände bekannt werden, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Bestellers rechtfertigen oder der Besteller mit anderen Verbindlichkeiten in Verzug gerät, sind wir berechtigt, die Auslieferung dieser und weiterer Bestellungen nur gegen Vorkasse vorzunehmen. Der Besteller kann nur mit rechtskräftig festgestellten, unbestrittenen oder von uns anerkannten Gegenansprüchen aufrechnen. Wegen bestrittener Gegenansprüche steht dem Besteller auch kein Zurückbehaltungsrecht zu.

6. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und aller bestehenden und künftig entstehenden Forderungen aus unserer Geschäftsverbindung mit dem Besteller einschließlich unserer Kontokorrentforderungen und einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent unser Eigentum. Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu veräußern. Er tritt bereits mit dem Kauf der Vorbehaltsware die aus ihrer Weiterveräußerung entstehenden Forderungen gegen seine Kunden an uns ab. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Besteller bis auf Widerruf berechtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Dann aber können wir verlangen, dass der Besteller die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt. In diesem Fall sind wir berechtigt, die Forderungsabtretung dem Kunden des Bestellers offenzulegen. Die Verarbeitung der Kaufsache durch den Besteller wird für uns vorgenommen. Wir erwerben das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Werts der Kaufsache zu dem der mitverarbeiteten Gegenstände zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Obige Sicherungsrechte werden auf Anforderung des Bestellers aufgegeben, wenn und soweit der Sicherungswert die zu sichernde Forderung um mehr als 20% übersteigt. Pfändungen oder sonstige Eingriffe Dritter, die unsere Rechte gefährden, sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes und des Herausgabeanspruches sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag. Die Verschaffung der Verfügungsmacht über die von uns gelieferte Ware geht bei Auslandslieferungen erst dann auf den Endabnehmer gemäß § 3 Abs. 1 USTG über, wenn die Ware Deutschland verlassen hat.

7. Factoring

Wird der Besteller auf Rechnung beliefert, so treten wir die Forderung aus der Rechnung an die Deutsche Factoring Bank GmbH & Co.KG, 28195 Bremen, im Rahmen eines Factoring-Vertrages ab. Rechnungen und Gutschriften werden an die Deutsche Factoring Bank übermittelt. Dies gilt nicht für Besteller, die auf Kreditkarte/PayPal oder Vorkasse beliefert werden. Alle Zahlungen sind schuldbefreiend an die Jarltech Europe GmbH zu leisten. Die Bankverbindungen sind den jeweiligen Rechnungen zu entnehmen. Lastschriften (B2B-SEPA Lastschriften) werden direkt von der Jarltech Europe GmbH eingezogen.

8. Auskünfte und Beratung, Internet

Alle schriftlichen oder mündlichen Angaben über Eignung und An­­wen­dungsmöglichkeiten unserer Waren erfolgen nach bestem Wissen. Sie stellen jedoch nur unsere Erfahrungswerte dar, die nicht als zugesichert gelten. Der Besteller hat sich vielmehr selbst durch eigene Prüfung von der Eignung der Produkte für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überzeugen. Angaben aus unseren Prospekten, technischen Unterlagen und dem Internetauftritt stehen unter dem Vorbehalt von Irrtum und technischen Änderungen, die den allgemeinen Gebrauchswert des Produktes nicht mindern, sowie Farbabweichungen. Spezifikationen ändern sich ohne Benachrichtigung der Kunden.

9. Gewährleistung

Der Besteller ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich auf Menge und Qualität zu überprüfen und Beanstandungen unverzüglich zu erheben (§ 377 HGB). Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder Neulieferung berechtigt. Sind wir zur Nachbesserung oder Neulieferung nicht bereit oder nicht in der Lage oder schlägt Nachbesserung oder Neulieferung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen. Das Nacherfüllungsrecht wird für unerhebliche Mängel nicht gewährt. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers – gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder soweit der Besteller wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung geltend macht. Die Haftung für schuldhaft verursachte Körperschäden wird nicht beschränkt. Wir haften, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Sämtliche Gewährleistungsansprüche entfallen, wenn Änderungen an der gelieferten Ware von dritter Seite vorgenommen wurden oder die Ware verarbeitet wurde. Ausgenommen von der Gewährleistung sind Mängel infolge unsachgemäßen Gebrauchs einschließlich der Benutzung ungeeigneten Zubehörs oder ungeeigneter Verbrauchsmaterialien. Die Ansprüche aus Gewährleistung verjähren 12 Monate nach Übergabe der Sache.

10. Haftungsbeschränkungen / Verjährung

Soweit in den vorstehenden Bedingungen nichts anderes bestimmt ist, wird jegliche Haftung, insbesondere auch aus Verschulden bei Vertragsschluss, Nicht- oder Schlechterfüllung einschließlich einer Haftung für Folge- oder mittelbare Schäden, ausgeschlossen. Für den Verlust von Daten und Programmen, bzw. deren Wiederherstellung haften wir ebenfalls nur in dem aus Ziffer 10 ersichtlichen Rahmen und auch nur insoweit, als dieser Verlust nicht durch angemessene Vorsorgemaßnahmen des Kunden, insbesondere die Anfertigung von Sicherungskopien aller Daten und Programme sowie der Durchführung von „accuracy checks“ vermeidbar gewesen wäre. Alle Ansprüche des Bestellers verjähren in 12 Monaten. Für vorsätzliches oder arglistiges Verhalten sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Fristen.

11. Urheberrechtsabgabe

Sofern die Rechnung nicht einen ausdrücklichen Hinweis auf die auf ein bestimmtes Gerät oder Speichermedium entfallende Urhebervergütung enthält, stellt der Besteller Jarltech im Falle von Ansprüchen oder Forderungen einer Verwertungsgesellschaft wegen Urhebervergütung für die von dem Besteller von Jarltech bezogenen Produkte frei. Im Falle einer Inanspruchnahme von Jarltech durch eine Verwertungsgesellschaft ist der Besteller verpflichtet, Jarltech die Urhebervergütung, die Jarltech für die von dem Besteller bezogenen Produkte gezahlt hat, sowie sonstige, Jarltech aus einer solchen Inanspruchnahme etwaig entstehenden, weitergehenden Schäden, einschließlich aller angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung, zu erstatten.

12. Demogeräte

Sofern Jarltech Geräte als Vorführgeräte („Demogeräte“) zur Verfügung stellt, verbleiben die Demogeräte im Eigentum von Jarltech. Jarltech kann jederzeit Rückgabe eines Demogeräts innerhalb von 10 Tagen verlangen. Sofern der Besteller sich nicht hieran hält, gilt das Demogerät als vom Kunden gekauft zum jeweils am Tag des Fristablaufs gültigen Listenpreis.

13. Verpflichtung der Geheimhaltung und Überwachung der Zugangsdaten

Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten in Form der Händlernummer und des Kennworts geheim zu halten und vor dem unbefugten Zugriff Dritter zu schützen. Er ist auch für die Geheimhaltung der Zugangsdaten durch Mitarbeiter verantwortlich und wird seine Mitarbeiter entsprechend anweisen. Der Kunde hat Jarltech unverzüglich zu informieren, wenn er eine unbefugte Verwendung seiner Zugangsdaten feststellt oder er einen diesbezüglichen Verdacht hat.

14. Haftung des Kunden für unbefugte Nutzung der Zugangsdaten

Der Kunde haftet in vollem Umfang für den Schaden, der Jarltech durch eine unbefugte Verwendung seiner Zugangsdaten entsteht, wenn und soweit der Kunde seine vorgenannte Verpflichtung zur Geheimhaltung und Überwachung der Zugangsdaten schuldhaft verletzt hat.

15. Datenschutz

15.1. Die Parteien verpflichten sich, die geltenden Datenschutzgesetze, einschließlich des Bundesdatenschutzgesetzes und der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-Verordnung 2016/679), einzuhalten, wenn sie personenbezogene Daten der jeweils anderen Partei verarbeiten.

15.2. Sollten wir im Rahmen von Lieferungen oder Dienstleistungen personen­bezogene Daten als Auftragsverarbeiter im Auftrag des Kunden als Verantwort­­­­­licher verarbeiten, gelten neben diesen AGB zusätzliche, besondere Regelungen zur Auftragsdatenvereinbarung.

16. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Frankfurt am Main. Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Der CISG (UN-Kaufrecht, Über­­­­einkommen vom 11.04.1980 über internationalen Wareneinkauf) ist ausgeschlossen.

17. Individualvereinbarungen

Individualvereinbarungen gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, soweit diese Schriftform aufweisen.

18. Sonstiges

Die Nichtausübung von Rechten durch Jarltech bedeutet keinen Verzicht auf derartige Rechte. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Verbindlichkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht.

 

Bedingungen Jarltech Ein-Klick-Service

 

Vorabaustauschservice

  1. Der VA-Service gilt bis zum Ablauf der Hersteller-Gewährleistung, oder, sofern erworben, für den Zeitraum der Jarltech Garantieverlängerung.
  2. Der VA-Service schützt ausschließlich Geräte, die nachweislich defekt sind. Der Händler hat diesen Defekt selbst festzustellen und mit entsprechender Fehlerbeschreibung an Jarltech zu melden.
  3. Der Versand des Ersatzgerätes im VA-Fall erfolgt vorbehaltlich Verfügbarkeit. Jarltech behält sich zudem das Recht vor, das Gerät durch ein gleich- oder höherwertiges Modell desselben oder eines anderen Herstellers, oder durch ein Gebrauchtgerät in gleichwertigem Zustand zu ersetzen.
  4. Wird ein Gerät nicht mehr vom Hersteller angeboten (EOL) und ist daher für Jarltech nicht mehr verfügbar, erhält der Kunde im Rahmen des Jarltech Vorabaustausch-Service ein gebrauchtes Gerät oder ein adäquates Nachfolgeprodukt.
  5. Der Kunde wird das defekte Gerät bis spätestens 10 Tage nach Erhalt des Austauschgeräts auf Kosten und Risiko des Kunden an Jarltech zurücksenden, ausschließlich an folgende Adresse: Jarltech Europe GmbH, Jarltech-Platz 1, 61250 Usingen, Deutschland. Warenrücksendungen an andere Niederlassungen können nicht angenommen werden.
  6. Sollte der Kunde das defekte Produkt nicht innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt des Austauschgeräts zurücksenden, akzeptiert der Kunde die Berechnung des Austauschgeräts durch Jarltech.
  7. Die Rücksendung vom Kunden an Jarltech muss die folgenden Bedingungen erfüllen:
    a. Das defekte Gerät muss mit allen Zubehörteilen, Bedienungsanleitungen etc. zurückgesendet werden.
    b. Das defekte Gerät muss in der originalen Produktverpackung des Herstellers und mit allen originalen Verpackungsmaterialien zurückgesendet werden, um das Produkt während des Transports ausreichend zu schützen.
    c. Ein ausreichender Schutz der originalen Produktverpackung muss durch die Verwendung einer geeigneten Transport-Umverpackung gewährleistet werden.
  8. Sollten Zubehörteile oder Teile der Verpackung des zurückgesendeten Produkts fehlen, akzeptiert der Kunde die entsprechende Berechnung durch Jarltech. Die Haftung ist auf den Neupreis des Geräts beschränkt.
  9. Sollte sich das Gerät als NICHT defekt, sondern funktionsfähig herausstellen, akzeptiert der Kunde:
    a. den Rückversand des Geräts von Jarltech an den Kunden auf Kosten des Kunden sowie die Berechnung einer Bearbeitungsgebühr von EUR 20.
    b. die Berechnung des Austauschgeräts, das der Kunde durch die unsachgemäße Nutzung des Vorabaustausch-Services erhalten hat, durch Jarltech.
    c. dass Jarltech die Rücknahme oder Gutschrift beider Geräte verweigert, falls die Fehlerdiagnose des Kunden falsch war.
  10. Sollte die Abwicklung zu Komplikationen (z. B. Rücksendung eines beschädigten Austauschgeräts) führen oder der Kunde die Berechnung nicht zurückgesendeter Produkte nicht akzeptieren, etc., verliert der Kunde seinen Anspruch auf weiteren Vorabaustausch-Service.
  11. Der Vorabaustausch-Service wird abgelehnt, falls für den Kunden keine positive Bonität vorliegt.

Garantieverlängerung

  1. Die Jarltech Garantieverlängerung erweitert die Dauer der ursprünglichen Herstellergewährleistung auf 36 Kalendermonate, unabhängig von der ursprünglichen Garantielaufzeit.
  2. Die Garantie schützt vor Produktausfällen, die durch Produktions- oder Konstruktionsfehler verursacht wurden und schon beim Kauf des Produktes vorhanden waren. Ein Produktions- oder Konstruktionsfehler muss vom Kunden nachgewiesen werden, insofern diese Klausel nicht anderen geltenden gesetzlichen Regelungen widerspricht.
  3. Die Garantie deckt weder durch Verschleiß verursachten Ausfälle noch solche, die durch äußere Beschädigung oder unsachgemäße Nutzung hervorgerufen wurden.
  4. Die Garantie schließt explizit Wartung und Instandhaltung für Teile aus, die physischem Verschleiß unterliegen oder im normalen Betrieb regelmäßig ausgetauscht werden müssen. Insbesondere gilt dies für Druckköpfe, Druckwalzen, Verbrauchsmaterial, Tinte, Federn.
  5. Die Garantiezeit beginnt mit der Auslieferung des Produkts durch Jarltech an den Wiederverkäufer.
  6. Die Garantie deckt nur die Fälle ab, die auch vom Hersteller des Produkts gegenüber Jarltech gedeckt werden.
  7. Um ihrer Gewährleistungspflicht nachzukommen, kann Jarltech nach eigenem Ermessen und innerhalb eines angemessenen Zeitraums entweder das Produkt reparieren oder es durch ein neues oder gebrauchtes Produkt mit vergleichbarem Leistungsumfang und in vergleichbarem Zustand ersetzen.
  8. Produkte, die sich als nicht defekt herausstellen, werden erst nach Eingang einer Bearbeitungsgebühr gemäß der gültigen Preisliste, zuzüglich Versandkosten, zurückgesendet.
  9. Der Besteller übernimmt die Frachtkosten für die Rücksendung eines Artikels zu Jarltech. Jarltech übernimmt die Kosten für die Rücksendung zum Besteller, wenn ein Garantiefall vorliegt.